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Dokumentenverzeichnisse, erste Chronologien, Begriffslisten, formale Gegenüberstellungen und sprachliche Überarbeitungen mit Änderungsnachweis.
Neu Praxisleitfaden · Ausgabe 2026
Gutachten analysieren, erstellen und prüfen
Die Leseprobe enthält Vorwort und Inhaltsverzeichnis, das vollständige erste Kapitel „Was KI in der Sachverständigenarbeit leisten kann“, den Beginn von Kapitel 2 zur Verantwortung sowie zwei Praxisfälle und ein Arbeitsblatt im Original.
Vorwort
Grenzen des Werkzeugs
Kapitel 1
Was KI leisten kann
Kapitel 19
Praxisfall IT-Forensik
Arbeitsblatt 1
Anwendungsfall und Grenze
12 Seiten · PDF · ca. 2,4 MB
Ohne Anmeldung, ohne Datenerfassung – ein Klick genügt.
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Generative KI erzeugt Ausgaben, die überzeugend klingen – auch wenn sie falsch, unvollständig oder von einer verdeckten Annahme geprägt sind. Das Buch beschreibt deshalb zuerst die Grenzen des Werkzeugs und danach den kontrollierbaren Arbeitskreis.
Dokumentenverzeichnisse, erste Chronologien, Begriffslisten, formale Gegenüberstellungen und sprachliche Überarbeitungen mit Änderungsnachweis.
Suche nach möglichen Widersprüchen, fehlende Angaben, Fragenkataloge, Plausibilitätsprüfung von Tabellen. Das System liefert Hinweise, ersetzt aber keinen Befund.
Wahrnehmung, Methodenwahl, Beweiskraft, Ursachenfeststellung und die Beantwortung des Gutachtensauftrags bleiben beim Sachverständigen.
Aufgabe eng festlegen
Zulässige Daten auswählen
Ausgabeformat und Grenzen vorgeben
Ergebnis an der Originalgrundlage prüfen
Fehler korrigieren, Auftrag verbessern
Nur geprüfte Inhalte weiterverwenden
Den wesentlichen Arbeitsschritt dokumentieren
Achtzehn direkt verwendbare Arbeitsblätter für Freigabe, Quellenprüfung, Qualitätssicherung und Erörterung.
Die Vollausgabe verbindet kontrollierbare KI-Arbeitsweisen mit Praxisfällen aus IT-Forensik und Bauwesen. Sie enthält zusätzlich Promptvorlagen, Prüflisten und ein vollständiges Arbeitsbuch.
In Vorbereitung
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Gerichtlich beeideter und zertifizierter Sachverständiger für Kommunikations- und Informationstechnologien. Seit 2013 erstellt er Gerichts- und Privatgutachten zu komplexen digitalen Sachverhalten – IT-Forensik und Beweissicherung, Softwarefehler, Systemausfälle, IT-Architekturen, Datenschutz und Netzwerktechnik. Inzwischen gehört auch die Begutachtung von Large Language Models und agentischen Systemen dazu.
Seit Juni 2023 ist er CIO und CDO des Landes Kärnten und dort für IT-Betrieb und Digitalisierung verantwortlich. Neue Werkzeuge müssen aus dieser Sicht einen konkreten Nutzen haben und sich sicher sowie nachvollziehbar einsetzen lassen.
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